Die Situation und die Selbstbestimmung trans* und intergeschlechtlicher Menschen ist uns Sozialdemokrat*innen ein besonderes Anliegen. Mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben konnten wir Ende 2018 erste Verbesserungen die Situation dieser Menschen erreichen. Im März 2021 haben wir endlich das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet und mit dem dort geregelten „OP-Verbot“ das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit gestärkt.
An diese beiden wichtigen Gesetze hätten wir gerne mit einer Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) angeknüpft. Das Gesetz sollte aus meiner Sicht in seiner bestehenden Form schlicht abgeschafft werden. Die SPD setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, hier völlig neue Regelungen zu finden und hat dies als Vorhaben auch im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU vereinbart.
Ziel einer Reformmuss dabei die Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung sein. Eine solche Reform, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt, war mit unserem Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode leider nicht zu machen. Trotz intensiver Bemühungen und unzähligen Verhandlungsrunden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit der Bundesjustizministerin und der Bundesfamilienministerin immer wieder Anläufe gestartet, um eine Reform zu erreichen, die diesen Namen auch verdient. Allerdings konnte weder mit CDU noch mit CSU ein auch nur annähernd tragbarer Kompromiss gefunden werden. In dieser Legislaturperiode konnten mehrere Entwürfe aufgrund des Widerstands unseres Koalitionspartners noch nicht einmal als Vorlage ins Kabinett gebracht werden.
Im Mittelpunkt unserer Kritik stand unter anderem die Ausgestaltung der Beratung der Betroffenen als Ersatz für die bislang vorgesehenen psychologischen Gutachten. Während wir eine analog zur Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffene Konsultation für sinnvoll erachten, wollte die Union als Minimum eine Beratung, die durch die Einschaltung von Psychologen und Medizinern immer noch einen pathologisierenden Charakter hat. Diese Beratungsart lehnen wir klar ab. Transsexualität ist keine Krankheit! Daher bedarf es aus unserer Sicht für die personenstandsrechtliche Änderung keines medizinpsychologisch geschulten Personals. Sonst würde die bisherige Diskriminierung fortgesetzt und die Unterstellung einer Krankheit würde zementiert, statt abgeschafft.
Die Ministerien für Recht und Verbraucherschutz sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben ja die entsprechenden konkreten gesetzliche Regelungen entworfen, die aber allesamt von der Union nicht mitgetragen werden. Zuletzt in dieser Woche hat die SPD-Bundestagsfraktion die 1. Lesung des Gesetzesentwurfs vorgeschlagen, die Unionsfraktion hat dies aber erneut kategorisch abgelehnt. Auch eine Freigabe der Abstimmung über die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen, die wichtige Forderungen enthalten, die zum großen Teil auch in unseren Entwürfen stehen, ist am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert.
Da wir mit CDU und CSU eine Koalition bilden, sind wir an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gebunden. Hier ist festgelegt, dass wir als Regierungskoalition einheitlich abstimmen. In manchen Fällen ist das auch für uns hilfreich, weil damit einige rückwärtsgewandte Initiativen abgewendet werden können. Im vorliegenden Fall ist es besonders schmerzlich, aber eine Zustimmung ist mir heute nicht möglich.
Unser Gesetzentwurf und die beiden Entwürfe der Opposition sind eine gute Grundlage um dieses Thema - mit neuen Mehrheiten jenseits von CDU und CSU in der Regierung - in der nächsten Legislaturperiode erneut und im Sinne der Betroffenen anzugehen und zu einigen.
Berlin, 19.5.2021
Saskia Esken
Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT von Saskia Esken
zum Abstimmungsverhalten am 19. Mai 2021 zum Tagesordnungspunkt 6b:
2./3. Lesung des von der Fraktion B90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (BT-Drs. 19/19755)
2./3. Lesung des von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT-Drs. 19/20048)
Kommentare
Einen Kommentar schreiben