Barthle: Projekt ist aufwertungswürdig

Freudenstädter Tunnel: Frühzeitiger Termin in Berlin von Fuchtel und Esken initiiert/ Oberbürgermeister Julian Osswald zusammen mit Oberbürgermeister Peter Rosenberger und Landrat Dr. Klaus Michael Rückert im Bundesverkehrsministerium

Im Gespräch über die Aufwertung des Freudenstädter Tunnels im Bundesverkehrswegeplan 2030

Berlin/ Freudenstadt: Die aktuelle Einstufung des Freudenstädter Tunnels in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 lässt Oberbürgermeister Julian Osswald nicht ruhen. In Begleitung von Landrat Dr. Klaus Rückert und dem Horber Oberbürgermeister Peter Rosenberger konnte die Delegation auf Initiative der hiesigen Bundestagsabgeordneten Saskia Esken und Hans-Joachim Fuchtel sehr frühzeitig die Argumente für die Aufstufung in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrsministerium beim zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Norbert Barthle vortragen.

Die Beratungen des neuen BVWP stehen ganz am Anfang. „Es war für uns hochwichtig“, so OB Osswald nach dem Gespräch, „unsere Argumente so frühzeitig wie möglich einzubringen“. „Da die Umsetzung der gewünschten Baumaßnahmen im Geltungsrahmen des BVWP möglich ist“, sagte Landrat Dr. Rückert, „ist die Aufstufung berechtigt.“

OB Osswald konnte auf monatliche Jour-fixe-Termine mit dem Regierungspräsidium zur Tunnelthematik hinweisen, die „hoch effektiv und zielorientiert verlaufen“.

„Der Tunnel wird erheblich zur Entlastung unserer Innenstadt beitragen und Freudenstadt als touristisches Zentrum im nördlichen Schwarzwald mit jährlich 450.000 Übernachtungen deutlich aufwerten“, erläuterte OB Osswald weiter.

Der Parlamentarische Staatsekretär Hans-Joachim Fuchtel verwies auf die Landesgartenschau 2025 in Freudenstadt und Baiersbronn: „Der Region wird mit dieser großen Veranstaltung eine bedeutende Entwicklungsperspektive ermöglicht.“ „Mit dem Tunnel schaffen wir eine geeignete Infrastrukturlösung für dieses Vorhaben“, ergänzte Saskia Esken.

Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle verwies darauf, dass bereits 70 Prozent der angemeldeten Projekte aus Baden-Württemberg in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden seien. Dennoch ließ er im Verlauf des Gespräches seine Sympathien für die Freudenstädter Tunnellösung erkennen. „Das Tunnelprojekt ist aus meiner Sicht durchaus aufwertungswürdig“, befand Barthle, der durch seinen letztjährigen Besuch in Freudenstadt das Vorhaben aus eigener Anschauung kennt.

Die Freudenstädter Delegation war sich in der anschließenden Bewertung mit den Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel und Saskia Esken einig, dass sich das intensive Gespräch im Bundesverkehrsministerium im frühen Stadium gelohnt habe. „Es war gut, dass wir unsere Argumente direkt im BMVI vortragen konnten. So haben wir hoffentlich ein Umdenken in der Bewertung des Tunnels angestoßen“, gab sich Oberbürgermeister Julian Osswald optimistisch. „Es ist auch ein gutes Zeichen, dass sich unsere beiden Bundestagsabgeordneten mit Nachdruck für unsere Sache einsetzen. Dafür danken wir Ihnen jetzt schon“, hob Landrat Dr. Rückert hervor.

Der Horber Oberbürgermeister Peter Rosenberger wies in dem Gespräch auch auf die Einstufung der Horber Hochbrücke im BVWP hin. „Die Einstufung der Hochbrücke in den Vordringlichen Bedarf ist das richtige Signal. Allerdings müssen auch die nachfolgenden Streckenabschnitte zum Anschluss des Landkreises an die A 81 zügig umgesetzt werden“, merkte Oberbürgermeister Peter Rosenberger an.

Am 21. März war der BVWP-Vorentwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme übergeben worden. Die Frist läuft bis zum 02. Mai. Wie Norbert Barthle versichert, werden die Stellungnahmen gründlich ausgewertet und danach der überarbeitete Entwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dem folgen dann die parlamentarischen Beratungen mit Anhörungen. Dann geht es ins Abstimmungs- und Beschlussverfahren, an dem auch der Bundesrat beteiligt ist. „Wichtig ist: Auch Projekte aus der Kategorie „Weiterer Bedarf“ können gebaut werden, wenn Baurecht vorliegt. Deswegen müssen die Länder schnell und gründlich planen, damit möglichst viel aus dem Bundesverkehrswegplan realisiert werden kann“, so Norbert Barthle.

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