CALW/FREUDENSTADT. Die Koalition in Berlin hat sich darauf geeinigt, dass für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte der Zugang zu den Corona-Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember verbessert und vereinfacht wird: Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Metzgerei angeschlossen sind, werden nun wie ein eigenständiges Unternehmen behandelt, und sind somit – unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens – antragsberechtigt.
„Das ist eine gute Nachricht – auch für viele Gaststätten in unserer Region, die ganz besonders unter den Belastungen durch die Corona-Pandemie leiden!“, so Esken, SPD-Abgeordnete in Calw und Freudenstadt. „Gerade in Baden-Württemberg haben wir viele Vinotheken in Weingütern, mittelständische Brauereien und Metzgereien mit angeschlossenen Gaststätten. Aber auch Cafés in Buchläden können nun von diesen wichtigen Hilfen profitieren.“
Bisher standen diese Hilfen Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte nur dann zur Verfügung, wenn 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt vom Teil-Lockdown betroffene Aktivitäten entfielen. Nun gilt: Wurde für die Monate November und Dezember 2020 bereits Überbrückungshilfe III beantragt bzw. ausbezahlt, werden diese angerechnet. Die Antragsteller haben ein Wahlrecht und können den für sie besseren Anspruch nutzen. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist noch bis zum 30. April 2021 möglich.
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