Die 25. BAföG-Novelle, die der Deutsche Bundestag am 13. November 2014 in 2./3. Lesung verabschiedet hat, bringt ab dem 1. August 2016 spürbare Verbesserungen für Auszubildende und Studierende.
BERLIN: Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent werden über 100.000 junge Erwachsene zusätzlich von der Förderung profitieren. Mit der Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent und einer Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen, steigen gleichzeitig auch die finanziellen Mittel, die den Geförderten monatlich zur Verfügung stehen. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich damit von 670 Euro um 9,7 Prozent auf 735 Euro monatlich. „Das war Zeit, denn viele Familien waren in diesen Jahren durch gestiegene Einkommen aus dem Bezugskreis des BAföG herausgefallen, obwohl ihre Lebenshaltungskosten in mindestens gleicher Höhe gestiegen waren.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Saskia Esken in Ihrer Rede am Donnerstagabend im Plenum des Deutschen Bundestages.
Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird endlich geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden insgesamt abgebaut. Das BAföG wird durch die Reform besser an die Studienrealitäten angepasst und insgesamt moderner. Die Online-Antragsstellung, die ab 2016 bundesweit möglich sein soll, erleichtert und beschleunigt die Beantragung der Förderung.
„Das in der Kanzlerschaft von Willy Brandt eingeführte BAföG hat in seiner Geschichte die Bildungsbiografie unzähliger junger Menschen unabhängig gemacht vom Geldbeutel der Eltern.“, beschreibt Saskia Esken im Plenum die besondere Bedeutung des BAföGs.
Zudem stellte Saskia Esken die Modernisierung des BAföGs in Ihrer Reden in den Vordergrund: „Mich freut es als Vertreterin der Digitalen Agenda in diesem Haus besonders, dass die BAföG-Antragstellung in Zukunft durchgängig über das Internet erfolgen soll, also da, wo die jungen Leute zu Hause sind. Dabei ist es wichtig, dass in den Ländern kompatible oder sogar identische Systeme entwickelt werden. Die Mobilität von Studierenden darf nicht durch neue, künstliche Ländergrenzen gebremst werden. Beispielhaft sehen wir an diesem online-Antrag das Potenzial von eGovernment, also von digitalen Nutzungsangeboten und Verfahren von Verwaltungen und Behörden.“
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