Die SPD-Bundestagsabgeordnete freut sich, dass die Bundesländer künftig exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen können. BERLIN. Nach der Einigung von SPD und CDU/ CSU im Koalitionsausschuss kann der Deutsche Bundestag nun die so genannte Mietpreisbremse abschließend beraten. Insbesondere in Großstädten und Ballungszentren werden dadurch hunderttausende von Mietern vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. „Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Einigung mit der Union ein großer Erfolg, denn so wird eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ganz nach unserem Motto „Gesagt. Getan. Gerecht“ haben wir uns hier nicht von unserer Position abbringen lassen“, freut sich Esken. Der Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann und der Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz Johannes Fechner, Eskens Fraktionskollege aus Emmendingen, haben hier tolle Arbeit geleistet, so Esken weiter. Überzogene Mietsteigerungen können die Bundesländer künftig bei neuen Mietverträgen begrenzen. 400.000 Mieterinnen und Mieter werden so bei Wiedervermietung entlastet und jährlich vor Kosten von voraussichtlich 284 Millionen Euro bewahrt. Vermieter dürfen künftig in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Jetzt sind die Länder gefragt, die nun zügig die nötigen Rechtsverordnungen erlassen müssen, damit die Mietpreisbremse da wirken kann, wo sie jetzt dringend gebraucht wird. Zusätzlich wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht eingeführt. Endlich wird gelten: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche. Durch die Einführung des Bestellerprinzips sparen die Mieter zusätzlich rund 573 Millionen Euro. Damit werden die Mieter insgesamt um 857 Millionen Euro im Jahr entlastet. |
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