BERLIN/CALW/FREUDENSTADT. „Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das vom Bund gezahlte Betreuungsgeld nicht verfassungskonform ist. Das ist eine wichtige Entscheidung und bestätigt uns in unserer Auffassung, dass keine Prämien dafür gezahlt werden sollen, wenn Bürgerinnen und Bürger eine staatliche Leistung nicht in Anspruch nehmen. Die frei werdenden Mittel sollten wir in den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten und in zusätzliche Betreuungsangebote investieren, wie von unserer Familienministerin Manuela Schwesig angeregt. Wenn wir Familien die partnerschaftliche Vereinbarung von Kinderbetreuung und Beruf ermöglichen, dann ist das – neben finanziellen Entlastungen - die beste Unterstützung.“ Die SPD-Bundestagsabgeordnete Saskia Esken begrüßt das am Dienstagmorgen verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Zuschuss für Familien oder Alleinerziehende, die ihr Kind im Alter zwischen 15 und 36 Monaten zuhause betreuen. Die Sozialdemokraten hatten das Betreuungsgeld immer als unzeitgemäß und dazu – im Einklang mit der Auffassung der Fachwelt - sowohl fachlich als auch politisch falsch abgelehnt. Der sozialdemokratisch geführte Senat der Hansestadt Hamburg hatte gegen das Betreuungsgeld geklagt und damit auf ganzer Linie Erfolg.
„Aus eigener Erfahrung mit meinen drei Kindern, aber auch aus zahlreichen Gesprächen mit Eltern und mit dem pädagogischen Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen in meinem Wahlkreis weiß ich, wie wertvoll die Angebote der frühkindlichen Bildung für die Entwicklung der Kinder und ihren späteren Bildungserfolg sind“, erklärt Saskia Esken und verweist darauf, dass Kinder, die früh mit Gleichaltrigen in Kontakt seien, auch in der Entwicklung sozialer Kompetenzen oft einen Vorteil hätten. „Selbstverständlich hat auch die Betreuung zu Hause ihren Wert und ihre Berechtigung, und niemand will den Eltern vorschreiben, wie sie ihr Leben organisieren sollen. Wenn die Motivation dafür aber das Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro ist, dann halte ich das für den falschen Weg.“ Das Betreuungsgeld habe von Anfang an vollkommen im Gegensatz gestanden zu den Ausbauzielen bei der Kinderbetreuungsangebote oder gar zum Bestreben mancher Kommune auch im Wahlkreis Calw/Freudenstadt, diese als familienpolitische Fördermaßnahme gebührenfrei anzubieten, und es habe bei den Fachleuten durchweg Ablehnung gefunden. „Deswegen begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und freue mich darauf, jetzt gemeinsam mit Manuela Schwesig und meiner Fraktion in der Regierung dafür zu sorgen, dass die freiwerdenden Mittel Familien mit Kindern zugutekommen, die eine Kita besuchen“, sagt Esken.
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