Menschen mit Handicaps vom Rand in die Mitte der Gesellschaft holen

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Saskia Esken setzt sich mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass sich die Lebenssituation für die rund 10 Millionen mit Behinderungen in Deutschland lebenden Menschen grundlegend verbessert.

BERLIN/CALW/FREUDENSTADT. Am heutigen „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ treten Menschen mit und ohne Handicaps weltweit für Gleichberechtigung und eine inklusive Gesellschaft ein. Durch zahlreiche behindertenpolitische Initiativen unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion dieses Ziel. Das Bundesteilhabegesetz ist dabei das umfangreichste behindertenpolitische Vorhaben. Im kommenden Jahr soll es verabschiedet werden und 2017 in Kraft treten. „Dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass das Thema Inklusion bald keines mehr ist, denn Inklusion muss selbstverständlich sein“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Saskia Esken, der es ein besonderes Anliegen ist, Menschen mit Behinderungen vom Rand in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen.   

Viel zu häufig stoßen Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich, beim Wohnen, auf dem Arbeitsmarkt und in ihrer Freizeit noch auf Barrieren. Oftmals werden sie so daran gehindert, selbstbestimmt zu leben und überall mit dabei zu sein.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Saskia Esken erklärt hierzu: „Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, die Lebenssituation der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Dabei ist nicht nur eine umfassende Barrierefreiheit von Bedeutung. Für ein selbstbestimmtes Leben sind vor allem Nachteilsausgleiche und Assistenzleistungen zentral.“ Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode ist deshalb die Reform der Eingliederungshilfe.

„Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe endlich aus dem ‚Fürsorgesystem‘ herausgeführt. Damit wollen wir spürbare Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung umsetzen. Denn eine Behinderung darf keine Armutsfalle sein, weder für Menschen mit Behinderungen noch für ihre Familien. Menschen mit Assistenzbedarf müssen mehr als nur 2.600 Euro ansparen dürfen“, betont Esken. Zur Bedarfsermittlung wird es zukünftig bundeseinheitliche Verfahren geben. Darüber hinaus werden die Personenzentrierung und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ein trägerunabhängiges Beratungsangebot geschaffen.

„Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen außerdem mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Mit der flächendeckenden Einführung des Budgets für Arbeit werden wir den Übergang zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt flexibler gestalten“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete.

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