Zur digitalen Selbständigkeit befähigen

Gemeinsame Pressemitteilung von Saskia Esken und Susann Rüthrich.

Das zentrale Ergebnis des Fachgespräches des Ausschusses Digitale Agenda und der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder zum Thema „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz. Möglichkeiten zum Schutz der Kinder” ist die Forderung, dass die Befähigung zur digitalen Selbstständigkeit deutlich verbessert werden muss. Die Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Saskia Esken, und die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susann Rüthrich, sehen es als zentrale Herausforderung und  wichtige Aufgabe auch des Bundes, die Medienkompetenz und die Medienbildung zu stärken und auszubauen.

Dabei handelt es sich bei der Gewinnung von Medienkompetenz und Medienbildung nicht nur um ein Thema für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Eltern, Erzieher und Pädagogen. Die Sachverständigen haben bekräftigt, dass der beste Schutz der Kinder und Jugendlichen die Befähigung zur „digitalen Selbständigkeit“ darstellt. Damit ist das Ziel gemeint, dass jede und jeder in der Lage sein soll, alle Möglichkeiten der „Digitalen Gesellschaft“ möglichst selbständig nutzen und – anders herum – sich vor allen damit verbundenen Risiken möglichst gut schützen zu können. Oberstes Ziel muss es daher sein, die Medienbildung auszubauen und die Medienkompetenz zu stärken. Es handelt sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch seitens des Bundes unterstützt werden muss.

Dabei ist es unbestritten, dass es auch rechtliche Vorgaben zum Schutz der Kinder und Jugendlichen geben muss und dass diese durchgesetzt werden müssen. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass angesichts der Schnelligkeit technologischer Innovationen immer wieder auch geprüft werden muss, ob der bestehende Rechtsrahmen ausreicht oder ob es neue Schutzlücken gibt. Im Moment seien aber weniger rechtliche Vorgaben als Problem anzusehen, als die Befähigung zum kompetenten Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Dies sollte am besten in erziehungspartnerschaftlicher Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern geleistet werde. Aber auch die Hersteller und Anbieter sind gefragt, den Jugendmedienschutz bereits in ihre Produkte oder Angebote zu implementieren oder im Rahmen vom Selbstkontrollinstrumenten weitere Beiträge zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu leisten. So muss es beispielsweise vermieden werden, dass Kinder bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten allein gelassen werden. Dringend notwendig sind auch Angebote zur schnellen Abhilfe bei Übergriffen, beispielsweise eine Art Notrufmöglichkeit in Chatangeboten von Onlinespielen für Kinder.

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