Bundesteilhabegesetz und Bundesgleichstellungsgesetz für mehr gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen in Deutschland

Verena Bentele, die Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, freute sich, für ihren Jahresempfang diese Woche den Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel als Festredner gewonnen zu haben. Im Fokus aller Reden stand mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein wirklich umfassendes Paket zur Sozialrechtsreform, das gleich nach der Sommerpause im Bundestag beraten wird. Das Gesetz verankert den Anspruch der rund 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland auf gleichberechtigte Teilhabe und stärkt ihre Selbstbestimmungsrechte, etwa indem die Grenzen des anzurechnenden eigenen Einkommens und Vermögens, aber auch bei Partnern deutlich angehoben werden. Viel gute und wichtige Schritte also, und dennoch - auch das neue Bundesteilhabegesetz ist ein Balanceakt zwischen finanzpolitischen Gegebenheiten und sozialpolitischen Erfordernissen. Gabriel betonte daher, wie wichtig es sei, dass in dem neuen Gesetz nicht nur spürbare Verbesserungen, sondern auch konkrete Zielvereinbarungen für die nächsten Schritte in Sachen Inklusion verankert werden.

Ebenfalls Thema war natürlich der Entwurf zur Weiterentwicklung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), den wir gestern im Bundestag beraten haben. Das BGG soll vor allem bauliche und kommunikative Barrieren bei der Bundesverwaltung beseitigen, etwa indem Bescheide und andere Schreiben von Behörden künftig bei Bedarf in leichter Sprache verfasst werden müssen. Sigmar Gabriel kommentierte trocken: „Wenn Behörden in der Lage sind, ihre Bescheide in leichter Sprache zu verfassen, warum machen die das dann nicht immer?" Eine berechtigte Frage, die auch die Politik sich immer wieder stellen muss: Warum kommunizieren wir eigentlich nicht so, dass man uns versteht?

 

Ablehnen mussten wir zwei Änderungsanträge der Opposition zum BGG. Beide Anträge zielten darauf ab, auch die Privatwirtschaft stärker zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Selbstredend ist das auch der SPD-Fraktion und mir ein wichtiges Anliegen, das aber nicht im BGG, sondern im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt werden muss. Das AGG wird derzeit im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf seine praktische Wirksamkeit überprüft. Die Handlungsempfehlungen aus der Evaluation werden im Sommer vorliegen und dienen dann als Grundlage unserer Weiterentwicklung des AGG.

 

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