Der Weg für offene WLAN-Netze in Deutschland ist endlich frei!

Anbieter öffentlicher WLAN-Netze haften endlich nicht mehr für Rechtsverletzungen ihrer Kunden

Mit der am Donnerstag (03.06.2016) beschlossenen Gesetzesänderung im Telemediengesetz schaffen wir die Möglichkeit für mehr öffentliche und private, offene und kostenlose WLAN-Angebote. Bisher mussten Betreiber solcher Netze damit rechnen, für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht zu werden. Wir haben nun im Gesetz kurz und klar geregelt: Betreiber von offenen WLANs sind bei der Privilegierung in Haftungsfragen künftig den großen Internetprovidern gleichgestellt. Das Gesetz haben wir kurz und knapp gehalten; dass die Details zur Rechtsauslegung im Begründungsteil formuliert sind, bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht wirksam wären.

Damit haben wir die Grundlage dafür geschaffen, dass deutlich mehr freies WLAN im öffentlichen Raum, in Cafés, Bibliotheken, Kaufhäusern, in Rathäusern, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen ebenso wie im privaten Umfeld ermöglicht wird.

Die SPD-Fraktion hat in langen Verhandlungen mit der Union erreicht, dass alle diskutierten Einschränkungen und Auflagen wie Vorschaltseiten und Passwortpflichten, vor allem auch die Unterscheidung nach privaten und gewerblichen Anbietern vom Tisch sind. Das ist ein toller Erfolg, der den Weg endlich freimacht für ein breites offenes WLAN-Angebot in Deutschland. Das verbessert die alltägliche Nutzung des Internets ganz konkret und ist zugleich ein Schritt in die digitale Zukunft des Landes.

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