Bessere Unterstützung am Lebensende: Gesundheit und Pflege gehören zur Daseinsvorsorge

Am Mittwoch hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in 1. Lesung beraten. Grundlage für den Gesetzentwurf waren Eckpunkte, die die Koalition bereits im November 2014 erarbeitet hatte.

Neu ist nun, dass Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen, bisher waren es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen hingegen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen künftig neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden.

Im Bereich der Palliativmedizin wird Ärztinnen und Ärzten künftig eine größere Anzahl von Leistungen vergütet; sie sollen auch stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse zu bestehenden Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden.

Ich freue mich, dass diese Gesetzesänderungen jetzt auf den Weg gebracht werden, denn Schwerkranke und Sterbende haben ein Recht auf eine bessere Unterstützung am Lebensende – mit Schmerzlinderung und bestmöglicher Versorgung. Die Änderungen kommen den Menschen in ländlichen Regionen besonders zugute, da die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) durch Versorgungsverträge zwischen den Krankenkassen und SAPV-Teams weiter ausgebaut wird. So können bestehende Versorgungslücken geschlossen werden. Und nur so ist es machbar, dass Schwerkranke und Sterbende so lange wie möglich bei ihren Familien bleiben können. In einer so schweren Situation ist genau das wichtig – und zwar sowohl für die Betroffenen als auch für die Angehörigen.

Mehr als 1.500 ambulante Dienste, 200 stationäre Hospize, 250 Palliativstationen und 80.000 Ehrenamtliche kümmern und engagieren sich für sterbende Menschen in Deutschland. Dieses Engagement wird durch das Gesetz ebenfalls besser unterstützt.

Im vergangenen Monat habe ich in Nagold mit dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Christian Lange, dem Nagolder Palliativmediziner Dr. Ulrich Hartmann, der dem Verein PalliCare Kreis Calw vorsteht, sowie Barbara Fischer, der Vorsitzenden des Vereins Stationäres Hospiz Region Nagold, über den aktuellen Diskussionsstand zu Sterbehilfe und Palliativmedizin informiert. Im Gespräch und der sich anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass kommerzielle Sterbehilfe von einer breiten Mehrheit abgelehnt wird und dass die nun die in erster Lesung beratenen Gesetzesänderungen zur Hospiz- und Palliativversorgung begrüßt werden.

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