Bundesjustizminister Heiko Maas in meinem Wahlkreis

Diskussion über „Fake News und Hate Speech“ im Stadthaus Freudenstadt

Heute war Bundesjustizminister Heiko Maas in meinem Wahlkreis zu Besuch. Wir haben im Stadthaus mit einem interessierten Publikum über „Fake News und Hate Speech“ gesprochen. Diese gezielten Falschmeldungen zielen darauf ab, Vertrauen zu erschüttern: in unsere Demokratie, in Politik und Medien – und Unsicherheit zu schüren. Unter Hate Speech verstehen wir volksverhetzende und verleumderische Inhalte und Hassreden, die Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sexualität verunglimpfen und diskriminieren. Werden solche Inhalte über die sozialen Netzwerke gestreut und sprechen bei manchen Nutzern vorhandene Ressentiments an, dann werden sie millionenfach angeklickt, gelesen und geteilt. Der Schaden für die politische Debattenkultur, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und letztendlich für unsere Demokratie ist immens.

Heiko Maas hat deshalb heute sein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, auch bekannt als NetzDG, vorgestellt, das wir Ende Juni im Bundestag verabschiedet haben. Es soll der Verbreitung klar rechtswidriger Inhalte im Netz wirksamer entgegentreten und die Strafverfolgung verbessern, indem es die Betreiber sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht nimmt und klare, bußgeldbewehrte Regeln aufstellt. Dabei hat der Justizminister klar dargelegt, dass die Inhalte, um die es hier geht, volksverhetzende oder verleumderische Aussagen, Drohungen oder Aufrufe zu Straftaten, schon heute klar strafbar sind, auch im Netz. Und dass jeder Betreiber einer website, jede online-Redaktion eines Mediums bereits heute nach der E-Commerce-Richtlinie der EU und dem deutschen Telemediengesetz verpflichtet ist, bei Kenntnis solche Inhalte zu entfernen (Notice & Take down) und mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden durch das NetzDG also nicht neu vermessen, sie werden lediglich sichtbarer und durchsetzbarer gemacht. Dazu kommt: Wer Meinungsfreiheit und Pluralität bei Facebook oder Twitter schützen möchte, der muss auch nach den Algorithmen fragen, die unsere Posts und Kommentare filtern und sortieren: Wir kennen diese Algorithmen nicht, und wir können die Regeln, nach denen sie arbeiten, nur vermuten. Pluralität ist meines Wissens jedenfalls nicht hineinprogrammiert, eher das Gesetz der Masse.

Meine Erfahrungen der letzten Tage, die Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen der Anwesenden haben aber auch noch einmal bestätigt: So manches von dem, was da im Netz kursiert, ist also nicht gerade schön. Und dennoch ist nicht alles rechtswidrig und strafbar. Doch auch was wir im Rahmen der Meinungsfreiheit ertragen wollen und müssen, muss nicht unwidersprochen bleiben. Mit solchen „Meinungsäußerungen“ umzugehen ist Teil unserer Arbeit als Politiker, doch auch die Zivilgesellschaft ist aufgerufen, sich nicht nur mit Grausen abzuwenden.

Informationskompetenz und kritisches Denken, das sind gerade im Informationszeitalter Schlüsselkompetenzen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen mehr denn je Informationen und ihre Quellen kritisch beurteilen können … und propagandistischen Lügen widerstehen. Im weiten Sinne digitale Bildung, aber auch die Stärkung von demokratischer Kultur und gesellschaftlicher Offenheit sind und bleiben deshalb zentrale Aufgaben für unser Bildungssystem.

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