Der Datenschutz ist ein Grundrecht des 21. Jahrhunderts

Die datengetriebene Ökonomie ist in aller Munde. Daten werden als „Öl des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet, manche geraten angesichts ihrer schieren Masse in reine Verzückung. Während die einen über die Ethik von Daten und Algorithmen philosophieren, träumen andere schon vom persönlichen Datenreichtum und wollen dafür ein Eigentumsrecht an privaten Daten definieren. Persönliche Daten könnten so vom Schutzgut zur Handelsware werden. Der Datenschutz wird in diesem Zusammenhang immer wieder als Innovationshemmnis verteufelt.

Datenschutz und Innovation als Widerspruch in sich? Diese Darstellung will uns glauben machen, man könne entweder die personenbezogenen Daten der BürgerInnen schützen oder datengetriebene Geschäftsmodelle bzw. Big Data Anwendungen verfolgen, beides zu vereinen sei unmöglich, so die Verfechter einer „neuen“ Datenpolitik.

Auch die künftige Staatsministerin für Digitales, Dorothee Bär, stößt nun in dieses Horn und kritisiert den Datenschutz in Deutschland als „vom 18. Jahrhundert“, der einer „smarten Datenkultur vor allem für Unternehmen“ im Wege stehe. Ich finde diese Haltung für eine Vertreterin der Regierung, die die Europäische Datenschutzgrundverordnung mitverhandelt und ihre Umsetzung im Datenschutzgesetz in Deutschland vorangebracht hat, mehr als befremdlich. Sie ist aber auch in der Sache falsch. Ein hohes, durchsetzungsstarkes Niveau in Datenschutz und Datensicherheit ist kein Innovationshindernis, es kann sich sogar als Innovationstreiber erweisen.

Klare Regeln zum Schutz von Privatheit und personenbezogenen Daten stärken nicht nur das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Regeln klären auch, welche Daten diesem Schutz eben nicht unterliegen und definieren so einen klaren Rechtsrahmen für datengetriebene Geschäftsmodelle. Wenn der Arzt der Staatsministerin ihre Laborwerte mit denen einer internationalen Vergleichsgruppe abgleichen will, dann darf er das schon heute – er muss nur darauf verzichten, den Personenbezug mit zu übermitteln.

Anders als das Gerede vom ohnehin sorglosen Bürger uns glauben machen will, wünschen sich die meisten Menschen in Deutschland mehr Schutz vor den Datenkraken und nicht etwa weniger. Leider trauen sie es der Politik nicht zu, diesen Schutz gegen internationale Konzerne durchzusetzen. Schuld an dieser fatalistischen Haltung ist der Flickenteppich an Regeln, den wir bisher in Europa hatten – für Global Player ein Grund, das Datenschutzrecht schlicht zu ignorieren, während europäische Anbieter das Nachsehen hatten.

Weil die Harmonisierung des Datenschutzes in Europa durch die Datenschutzgrundverordnung (EuDSGVo) und die ePrivacy-Verordnung die Rechte von Bürgern und Verbrauchern durchsetzbar machen, leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Vertrauen in die Digitalisierung. Zudem kann die planvolle Umsetzung dieser Regeln in Unternehmen und Behörden zur Qualität der Daten und zu ihrer Sicherheit beitragen. Eine verantwortungsvolle Politik gefährdet diese Potenziale nicht durch unsachliche Kritik, noch bevor sie wirksam werden konnten. 

Ein rechtsklares, hohes Niveau sowohl im Datenschutz als auch in der IT-Sicherheit schafft im globalen Markt ein Level Playing Field für europäische Anbieter. Regulierung muss damit nicht als Hemmnis wirken, sondern kann sogar als Innovationstreiber wirken und unsere besondere Wertschätzung für Datenschutz und Datensicherheit zu einem Wettbewerbsvorteil entwickeln.

Auch die Offenlegung und Nutzung der Daten des Staates im Sinne von #openData und Transparenz trennt personenbezogene Daten übrigens klar vom wünschenswerten Allgemeingut. Daraus und nicht aus dem Eigentumsrecht an Daten entsteht wahrer Datenreichtum in einer „smarten Datenkultur“.

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