Fracking: Schutz von Mensch, Lebewesen und Natur an erster Stelle

Da mich aus meinem Wahlkreis viele Zuschriften zum Thema Fracking erreicht haben, möchte ich auch hier über die wichtigsten Punkte zum geplanten Gesetzespaket informieren:

Der für vergangenen Freitag (03.07.) geplante Beschluss über die Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking wurde auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt. Zu viele Fragen sind noch offen – und besonders wenn es um Umwelt und Gesundheit von Menschen und Lebewesen geht, sollten keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden. Das Thema Fracking bewegt die Menschen, weil sie einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt wollen und diesen auch von der Politik fordern.

Auch in Baden-Württemberg vermutet man relevante Vorkommen von Schiefer- und Kohleflözgas, das durch das sogenannte „unkonventionelle Fracking“ gefördert werden könnte. Doch: Die Technologie birgt viele Risiken und bei unsauberen Bohrungen besteht die Gefahr, dass Chemikalien ins Trinkwasser gelangen können. Bohrungen, die zudem weniger als 3000m unter der Erdoberfläche vorgenommen werden, stellen eine potentielle Gefahr für Mensch und Tier dar.

Der Gesetzesentwurf will daher unkonventionelles Fracking oberhalb von 3.000 Metern durch das Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich verbieten. Um dennoch Erfahrungswerte über die Auswirkungen auf Umwelt und Untergrund zu sammeln, sollen wissenschaftliche Probebohrungen vorgenommen werden. Ab 2018 soll dann eine unabhängige Expertenkommission prüfen, ob kommerzielle Bohrungen unbedenklich sind und somit genehmigt werden können. Die verschiedenen zuständigen Landesbehörden können dann entscheiden, ob sie dem Vorschlag folgen. Auch für das konventionelle Fracking sollen weitere einschränkende Änderungen zugunsten der Umwelt in Kraft treten.

Die Bundesregierung ist hier auf dem Weg, eines der schärfsten Gesetze zur Regulierung der Fracking-Technologie zu verabschieden. Die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen, ist oberstes Ziel. Für die SPD ist klar, dass der Schutz von Leben, Natur und Trinkwasser absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

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