Heute (07.07.2016) hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung einstimmig verabschiedet.
Nach den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht und in anderen deutschen Städten entstand eine neue, grundlegende Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform des Sexualstrafrechts. Auch der „Fall“ von Gina-Lisa Lohfink hat in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erhalten. Der Bundestag hat es jetzt mit Vertretern aller Fraktionen geschafft, den Grundsatz des „Nein heißt Nein“ im Gesetzesentwurf zu verankern.
Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus.
Diese Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heißt. Die Rechte der Opfer sexualisierter Gewalt werden so gestärkt.
Künftig sollen jegliche nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden, ohne dass eine Gewaltanwendung von Seiten des Täters nötig wäre. Damit sollen Fälle, in denen sich die Opfer aus Angststarre oder Furcht vor weiteren Verletzungen nicht zur Wehr setzen können, nicht straflos bleiben.
Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.
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