Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist unzulässiger Eingriff in Grundrechte

In letzter Zeit erreichen mich viele Briefe, Posts und Nachrichten von Bürgern, die sich mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind besorgt darüber, dass ihre persönlichen und intimsten Daten auf Vorrat gespeichert werden sollen. Sie fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt. Die Älteren unter ihnen haben schon in den Achtzigern gegen die Volkszählung protestiert, und wir erinnern uns: Das Bundesverfassungsgericht hat das Phänomen der Selbstzensur durch Überwachung bereits 1983 in seinem berühmten Volkszählungs-Urteil zur Sprache gebracht:

„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“

In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rolle. Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft. Für mich sind sie Antriebsfeder und Maßstab für mein politisches Handeln. Wer gegen die Volkszählung auf die Straße gegangen ist und sich für informationelle Selbstbestimmung einsetzt, kann sich eine anlasslose und flächendeckende Speicherung persönlicher Daten auf Vorrat nicht gefallen lassen. Daher werde ich dem Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen.

Ja, wir haben im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Aber nachdem der Europäische Gerichtshof die Richtlinie als nicht mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar verworfen hat, ist die Grundlage für diesen Punkt des Vertrags entfallen. Die Richter begründen ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“ enthalte.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht 2010 geurteilt hat, dass eine Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen verfassungsrechtlich zulässig sein kann, sind wir nicht verpflichtet, eine solche einzuführen. Die vom Gericht festgestellten Kritikpunkte sind weiterhin gültig. So hat das höchste deutsche Gericht zur Speicherung von Telefonie-Daten zu Recht festgestellt, dass sich aus diesen Daten „tiefe Einblicke in das soziale Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen“ lassen und „eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen“ könne. Zu Mobilfunk-Standortdaten und deren Auswertung schreibt es weiter:

„Eine Speicherung, die solche Verwendungen grundsätzlich ermöglicht und in bestimmten Fällen ermöglichen soll, begründet einen schwerwiegenden Eingriff. Von Gewicht ist hierbei auch, dass unabhängig von einer wie auch immer geregelten Ausgestaltung der Datenverwendung das Risiko von Bürgern erheblich steigt, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst Anlass dazu gegeben zu haben. Es reicht etwa aus, zu einem ungünstigen Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle gewesen oder von einer bestimmten Person kontaktiert worden zu sein, um in weitem Umfang Ermittlungen ausgesetzt zu werden und unter Erklärungsdruck zu geraten.“

Vor dem Hintergrund der 2010 noch gültigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Datenspeicherung gerade noch möglich sei, aber hohe Hürden bei Speicherung und Abruf verlangt. Der Gesetzesentwurf von Heiko Maas beachtet diese Vorgaben. In einer Gesamtrechnung zur Überwachung, die das Bundesverfassungsgericht für notwendig erklärt, muss man insbesondere seit den Enthüllungen von Edward Snowden nochmals neu bewerten und feststellen, welche Speicherung denn überhaupt zwingend nötig ist, welche alternativen Maßnahmen möglich sind und wie sich eine fehlende Speicherung in der Praxis auswirkt.

All dies konnten uns die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bisher nicht beantworten. Stattdessen hören wir die hohle Phrase, die nun einzuführende Vorratsdatenspeicherung stelle einen „Quantensprung für die innere Sicherheit“ dar. Die Vorratsdatenspeicherung bringt aber für die innere Sicherheit überhaupt keinen Fortschritt, sie kann keine Verbrechen verhindern und hat nur mäßige Auswirkungen auf die Qualität der Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden brauchen nicht mehr Daten, sie brauchen eine bessere personelle und technische Ausstattung, sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei den spezialisierten Ermitttlern, die solche Daten überhaupt auswerten können.

Bei aller Diskussion um eine staatliche Verpflichtung zur Speicherung dürfen wir eines nicht vergessen: Die Telekommunikation-Anbieter speichern viele Daten unserer Kommunikation über unterschiedlich lange Zeiträume – auch Standortdaten und Informationen über geführte Telefonate. Und auf diese Daten greifen Ermittlungsbehörden heute schon zu, ohne dass es Regeln zur sicheren Aufbewahrung oder die Löschung dieser persönlichen Daten nach einer Speicherfrist gäbe. Es muss dringend eine Beschränkung dieser Speicherung geben, denn für betroffene Bürger ist es egal, ob ihr Verhalten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder „freiwillig“ durch die Telekommunikationsunternehmen aufgezeichnet wird.

tl;dr: Ich lehne eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt, weil sie negative Wirkungen auf das persönliche Verhalten aller und auf die Freiheit der Gesellschaft entwickeln kann und weil ihre positive Wirkung auf die innere Sicherheit bis heute nicht nachgewiesen werden konnte.

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Kommentare

Kommentar von Wilfried Schock |

Eine klar begründete Aussage, der ich bis auf einen Punkt gerne folge. Die Aussage "In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rolle. Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft." scheint nicht uneingeschränkt auf das Führungspersonal der SPD zuzutreffen.
Da der Wähler nicht die Basis der SPD wählt, sondern deren Spitzenpersonal in die politische Verantwortung entsendet, ist die SPD mit der bisherigen Haltung zur Vorratsdatenspeicherung für mich und hoffentlich viele andere der Partei mehr oder weniger Nahestehende nicht mehr wählbar.

Für Ihre klare Haltung meinen Respekt und die Hoffnung, das sich innerhalb der SPD Abgeordnete genügend Mitstreiter finden, um diesen unverantwortlichen Unsinn zu beenden.

Mit den besten Wünschen

Wilfried Schock

Kommentar von Gerd Armbruster |

Sehr gut, hoffentlich erinnern sich viele Genossinnen und Genossen beim Parteikonvent an die Grundprinzipien unserer Partei. VDS ist immer ein gravierender Eingriff in unsere Freiheit.
Vielen Dank für Deine konsequente Haltung.

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