Am 24.12.2015 wurde der Beitrag "Das Telefon ist mein Begleiter" von Saskia Esken in der wöchentlichen Politiker-Kolumne der Südwestpresse - Neckar-Chronik Horb veröffentlicht.
Das Telefon ist mein Begleiter
Wenn ich mich in diesen hoffentlich ruhigeren Tagen mit einem schönen Tee auf mein Sofa zurückziehe, nehme ich sicher mal wieder ein Buch in die Hand ... oder auch mal mein Smartphone, um mit weit entfernten Freunden zu schreiben. Vielleicht setze ich mich mal wieder ans Klavier... oder ich höre Musik, die ich via Smartphone in einer Cloud auswähle.
Mein Smartphone und mein Laptop sind für mich im Privaten wie im Beruflichen Alltagsbegleiter für Kommunikation, Kollaboration und Beteiligung sowie natürlich für Information und Unterhaltung.
Für mich ist das Smartphone in erster Linie mein mobiles Büro – unabhängig von Ort und Zeit, ob in der Bahn oder im Flieger, ob als Skript oder Notizblock, ob zur Organisation oder zum Telefonieren. Wenn ich mit meinem Smartphone hantiere und nicht gerade entspannt auf dem Sofa sitze, dann spiele ich weder darauf herum noch tummle ich mich aus Langeweile in den sozialen Medien. Das Gegenteil ist der Fall.
Mit meinem Team kommuniziere ich zumeist über einen verschlüsselten Messenger-Dienst, denn Zeit für Besprechungen im Büro ist rar. Der Blick aufs Handy ist wichtig, weil ich darüber Eilmeldungen oder Infos zum nächsten Termin mitgeteilt bekomme. Kurzfristige Anfragen kann ich dank der digitalen Hilfsmittel schnell bearbeiten. Ich bin es gewohnt, auf diese Art zu arbeiten und daher kann ich Geschehen vor Ort dennoch aufmerksam verfolgen. Wenn mir eine interessante Anmerkung oder Information begegnet, während ich anderen zuhöre, mache ich mir in meinem Smartphone gerne Notizen.
Mit den wachsenden Möglichkeiten des mobilen Arbeitens besteht jedoch aufgrund der umfassenden Erreichbarkeit die Gefahr, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem aufgelöst werden. Ich bin 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche Bundestagsabgeordnete, aber meinen Mitarbeitern steht außerhalb der Arbeitszeit ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit oder Nicht-Reaktion zu. Das Arbeitszeitgesetz müssen wir jetzt fit machen für das digitale Zeitalter: Flexibilität durch technische Möglichkeiten muss kein Widerspruch zu einer klaren Grenze zwischen Arbeit und Freizeit sein. Die Politik muss sich gemeinsam mit den Tarifpartnern auf den Weg machen, die Herausforderungen digitaler Arbeit im 21. Jahrhundert anzugehen – und jedem solche ruhige Stunden zu ermöglichen, die ich allen Lesern zwischen den Jahren herzlich wünsche – auf dem Sofa oder wo auch immer Sie diese Zeit am liebsten verbringen.
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