Neustart der Energiewende: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die in der Öffentlichkeit (und auch unter uns Genossen) viel diskutierte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den wichtigen Weg der Energiewende, also die Abkehr von der Atomstromerzeugung und Wende auch der fossilen Energieträger hin zu erneuerbaren Energien weiter zu beschreiten und gleichzeitig für Wirtschaft und private Stromkunden finanziell bewältigbar zu gestalten.

In den letzten 14 Jahren hat das EEG sehr erfolgreich dazu beigetragen, dass die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 25 Prozent inzwischen eine tragende Säule der Energieversorgung in Deutschland darstellen. Auf der anderen Seite aber drohten in den letzten Jahren stark gestiegene Strompreise den Erfolg der Energiewende zu gefährden. Das EEG musste aus diesem Grund reformiert werden.

Unser SPD-Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beendet mit der Reform des EEG das schwarz-gelbe vierjährige Chaos in der Energiepolitik. Wir erinnern uns (nur ungern) an den von der Merkel-Regierung 2009 verkündeten Ausstieg aus dem Atomausstieg, der (letztlich zur Rettung der baden-württembergischen CDU) schon 2011 wieder revidiert wurde und dann leider ohne jeden politischen Gestaltungsanspruch im Revierverhalten von Umwelt- und Wirtschaftsministern zerrieben wurde. Dieser politische Zickzack-Kurs hat der   gesamten Energiebranche, sowohl der konventionellen als auch der erneuerbaren, jegliche Planungs- und Investitionssicherheit genommen und damit viel gutes Potenzial zerstört. Kosteneffizienz, Planbarkeit und Investitionssicherheit waren die Grundpfeiler der rot-grünen Energiewende. Mit diesem Weg wird auch der gesellschaftliche Konsens zur Energiewende erhalten bleiben: In Umfragen sprechen sich über 80 Prozent der BürgerInnen für eine Vollversorgung mit Strom aus Wind, Sonne oder Biomasse aus.

Die wesentlichen Neuregelungen des EEG, die zum 1. August 2014 in Kraft treten, betreffen den Abbau derzeit bestehender Überförderung bzw. die Konzentration der Förderung auf die besonders kostengünstigen Energieträger Onshore-Windkraft und Photovoltaik. Außerdem müssen die Kosten der Energiewende gerechter verteilt werden, schließlich ist sie eine Gemeinschaftsaufgabe. Künftig müssen daher auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung unter 10 kW haben, bleiben von der EEG-Umlage aber weiterhin befreit. Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie wird es auch weiterhin geben, was für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen unabdingbar ist. Diese Ausnahmeregelungen waren insbesondere der Europäischen Kommission ein Dorn im Auge - manche sagen auch, das betreffe das EEG im Ganzen.

Deutschland kann mit einer gelingenden und gerecht finanzierten Energiewende Beispielcharakter für andere Länder haben. Wenn wir den Übergang von der atomaren und fossilen Energieversorgung zu einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien schaffen, so schaffen wir auch eine überaus positive Voraussetzung für die Energieversorgung der nachfolgenden Generationen.

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