Persönliche Erklärung zur fortgesetzten betäubungslosen Kastration von Ferkeln

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT der Abgeordneten Saskia Esken
zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit der Drucksachennummer 19/5522 am 29.11.2018. 

Wie viele andere Menschen im und außerhalb des Bundestages macht mich das Ergebnis der heutigen Abstimmung über die fortgesetzte betäubungslose Kastration von Ferkeln wütend und traurig. Wegen der Untätigkeit des unionsgeführten BMEL in der vergangenen Legislatur sollen wir über das Leid unzähliger neugeborener Ferkel hinwegsehen und die Übergangsfrist zum Verbot dieser tierquälerischen Methode nochmals verlängern. 

Einzig der Respekt vor der Arbeit meiner Kolleginnen der SPD-Bundestagsfraktion, die das Gesamtpaket verhandelt haben, kann mich bewegen, diesem Zeugnis unserer Zahnlosigkeit dennoch zuzustimmen. Ich möchte zum weiteren Hintergrund dieses Gesamtpakets einige Informationen darlegen. 

Bereits 2013 hat die damalige Bundesregierung aus CDU/ CSU und FDP im Tierschutzgesetz das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zum 31.12.2018 beschlossen. Ab Januar 2019 sollte die betäubungslose Ferkelkastration verboten sein. Diese lange Übergangsfrist sollte genutzt werden, den Landwirten alternative Methoden an die Hand zu geben. Im Dezember 2016 wurden die vorhandenen Alternativen (wie Ebermast, Impfung und Isofluran-Narkose) von der Bundesregierung aus CDU/ CSU und SPD als geeignet beurteilt, die bisherige Praxis abzulösen. Doch seit Ende 2016 wurden vom Unions-geführten Landwirtschaftsministerium, von weiten Teilen der Verbandsvertreter sowie großen Teilen der CDU/ CSU keine Anstrengungen mehr unternommen, um Betäubungsmethoden, die einfach durchführbar sind und gleichzeitig effektiv betäuben, anwendungsreif zu machen. Daher stehen heute die vorhandenen Alternativen zur betäubungslosen Kastration nicht flächendeckend zur Verfügung. 

Statt die fünfjährige Übergangsfrist für die Entwicklung wirklicher Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen, hat die Union auf den sogenannten vierten Weg gesetzt, den sie nun im Tierschutzgesetz festschreiben wollte: Landwirten wäre dann erlaubt, selbst örtliche Betäubungen vorzunehmen und die Ferkel zu kastrieren. Weil bei dieser Methode keine gezielte Schmerzausschaltung bei den Tieren gegeben ist, verstößt sie gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diesen Weg daher entschieden verhindert.

Der SPD-Bundestagsfraktion ist es stattdessen gelungen, wichtige Sicherungen in das neue Gesetz einzubauen. Damit nicht weitere zwei Jahre tatenlos verstreichen, haben wir das Bundeslandwirtschaftsministerium verpflichtet, bis zum 30. Mai 2019 endlich die Verordnung über die Sachkunde und die Anwendung von alternativen Methoden zur Ferkelkastration vorzulegen. Das Ministerium muss darüber hinaus in den nächsten zwei Jahren alle sechs Monate über den Stand der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration berichten. Zusätzlich wird das Haus eine Aufklärungskampagne für Verbraucherinnen und ein Schulungsprogramm für Landwirte sowie ein Förderprogramm für Betriebe zur Anschaffung der notwendigen Narkosegeräte aufsetzen. Dafür wurden bereits 38 Mio. Euro in den Haushalt 2019 eingestellt.

Die Verhandlungen hat meine Fraktion zudem dazu genutzt, der Unionsfraktion einen generellen Paradigmenwechsel hin zum Tierschutz in der Nutztierhaltung abzuverlangen: Bis Mitte der Legislatur soll das BMEL eine Nutztierstrategie vorlegen, die nicht-kurative Eingriffe wie das Kürzen von Ringelschwänzen und das Enthornen von Rindern und vor allem auch das Töten von Eintagsküken so schnell wie möglich beendet. Ende 2019 haben wir die Möglichkeit zu beurteilen, ob unseren Forderungen Rechnung getragen worden ist, denn dann wird die Umsetzung der Koalitionsvorhaben allgemein auf dem Prüfstand stehen.

Saskia Esken, MdB

Berlin, den 29. November 2018

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