Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten am 18. März 2022 über das Infektionsschnutzgesetz

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Saskia Esken zum Abstimmungsverhalten nach §31 der Geschäftsordnung der Deutschen Bundestags zu TOP 21.

Foto: Ansgar Wörner

Die Pandemie entwickelt sich mit Rekord-Inzidenzen dynamisch und weist einen anhaltenden Aufwärtstrend auf. Deutschland verzeichnet in dieser Woche erstmals die höchsten Infektionszahlen innerhalb Europas. Das Robert-Koch-Institut weist mit Stand 17.03.2022 294.931 Neuinfektionen an einem einzigen Tage aus. Das entspricht einer 7-Tage-Inzidenz von 1.651 an diesem Stichtag. Wir gehen mit großen Schritten auf eine Marke von womöglich 500.000 Neuinfektionen pro Tag zu. Die daraus entstehende n Quarantänezeiten oder gar Erkrankungen belasten nicht nur die betroffenen Menschen persönlich. Der Ausfall hunderttausender Beschäftigter in Wirtschaft und Verwaltung, in der Logistik, der kritischen Infrastruktur, im Schulsystem und nicht zuletzt im Gesundheitssystem birgt erhebliche Gefahren für unsere Wirtschaft und unser öffentliches Leben. Genau dies gilt es zu verhindern.

Diese Infektionslage macht es daher für mich dringend notwendig, Infektionsschutzmaßnahmen weiterzuführen. Ohne gesetzgeberisches Handeln wären die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen zum 20.03.2022 automatisch ausgelaufen. Es wäre aus meiner Sicht sachgerecht gewesen, diese Maßnahmen zu verlängern, um die Kontinuität in der Pandemiebekämpfung sicherzustellen. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Expert:innenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Die Sachverständigen der Öffentlichen Anhörung vom 14.03.2022 zum vorliegenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag haben davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (z.B. in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Maske-Tragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar.

Diesen Erkenntnissen hätten wir als SPD-Bundestagsfraktion gern vollumfänglich im Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen.

Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen (z.B. in Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen) verständigen. Darüber hinaus konnten wir jedoch sicherstellen, dass den Ländern mit der Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen. So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen.

Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes.

Aus diesem Grund stimme ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu und gehe davon aus, dass die Länder bei Bedarf vollumfänglich von den Hot-Spot-Regelungen Gebrauch machen werden. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.

 

18. März 2022

Saskia Esken, MdB



Erklärung nach §31 GO BT:

 

zum Abstimmungsverhalten am 18. März 2022 zum Tagesordnungspunkt 21

zur Abstimmung über

  • SPD, Grüne und FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 20/958)
  • SPD, Grüne und FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetztes und weiterer Regelungen (BT-Drs. 20/959)
  • BE und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zur Verordnung der Bundesregierung „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ (BT-Drs. 20/952)
  • BE und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Antrag CDU/CSU „Einkommens-ausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“ (BT-Drs. 20/1007)
  • Antrag CDU/CSU „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ (BT-Drs. 20/1014)

und weitere Zusatzpunkte



 

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