Tarifautonomie, Streikrecht und Tarifeinheit sind für die SPD seit jeher ein hohes Gut. Für die meisten SozialdemokratInnen und so auch für mich gehören Partei- und Gewerkschaftsmitgliedschaft zusammen, denn SPD und Gewerkschaften eint ihr Einsatz für die Rechte der ArbeitnehmerInnen.
Zu dem Tarifeinheitsgesetz, das heute in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet wurde, gibt es viele Diskussionen, die leider in Teilen auf der Grundlage falscher Informationen und Interpretationen geführt werden. Nach unserer Überzeugung gehen wir mit dem Gesetz – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken. Das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Gesetz hat das Ziel, den Grundsatz der Tarifeinheit wieder zu regeln und dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern. Das Streikrecht bleibt selbstverständlich unangetastet!
Mit unserem Beschluss kommen wir einer Forderung der Sozialpartner nach, die nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010 eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert haben. Das Gericht hatte den bis dahin geltenden Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ aufgehoben, der dazu geführt hatte, dass Deutschland wesentlich weniger Streiktage erlebte als andere Industriestaaten. Nun schaffen wir klare Regeln für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren (Tarifkollision): Der Grundsatz der Tarifeinheit greift als Kollisionsregel nur subsidiär ein, wenn es den Tarifvertragsparteien nicht gelingt, durch autonome Entscheidungen Tarifkollisionen zu vermeiden. Hier gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat.
Es gilt wie bisher: Ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig bleiben. Und darüber entscheiden auch in Zukunft die Arbeitsgerichte. Das Entscheidende bei der Tarifeinheit ist: Mit ihr wirken wir einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung entgegen. Und gleichzeitig schützen wir die Belange kleinerer Gewerkschaften durch besondere Verfahrensregelungen: Gegenüber der Arbeitgeberseite erhält die Minderheitsgewerkschaft ein vorgelagertes Anhörungsrecht. Zudem wird ihr nachgelagert ein Recht zur Nachzeichnung des Mehrheitstarifvertrages eingeräumt. Wir wollen mit dem Gesetz dafür sorgen, dass die Tarifautonomie sich auch weiterhin an den Interessen der Gemeinschaft sowie dem Wohl des Gesamtbetriebes und aller dort Beschäftigten ausrichtet. Denn die grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit steht nicht im leeren Raum, sondern ist verknüpft mit gesellschaftlicher Verantwortung aller Beteiligten.
Mit dem Tarifeinheitsgesetz stärken wir die Tarifautonomie und die Solidarität aller Beschäftigten in einem Betrieb.
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