Zur Einführung der Pkw-Maut

Soeben hat der Deutsche Bundestag die Einführung der Pkw-Maut beschlossen; es wurde über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen sowie den Entwurf eines Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes abgestimmt. Trotz großer Bedenken habe ich den vorliegenden Gesetzentwürfen zugestimmt.

Die CSU hat die PKW-Maut zu ihrem programmatischen Hauptanliegen in der laufenden Legislatur gemacht. Ohne PKW-Maut keine Koalition, ohne Koalition keine Regierung, ohne Regierung Neuwahlen. Koste es, was es wolle.

Am 1. September 2013 sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im TV-Duell mit Peer Steinbrück: „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben!" Merkel wird sich erklären müssen.

Die SPD hat in der Regierungszusammenarbeit mit der CDU/ CSU von Anfang an klar gemacht: Die Pkw-Maut ist kein verkehrspolitisches Anliegen unserer Fraktion.

Aber wir haben uns im Rahmen des erreichten Gesamtpakets im Koalitionsvertrag einverstanden erklärt, dem Vorhaben unseres Koalitionspartners nicht im Wege zu stehen. Wir haben dafür jedoch klare Bedingungen formuliert: Die Pkw-Maut muss europakonform ausgestaltet sein, darf nicht zu einer höheren Belastung inländischer Kfz-Halter führen und muss einen substantiellen Beitrag für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erwirtschaften.

Ein besonderer Erfolg unserer Verkehrspolitiker ist es, dass sie im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen Kernanliegen sozialdemokratischer Verkehrspolitik haben durchsetzen können, für die diese Fraktion lange gekämpft hat:

  • Es wird verhindert, dass die geplanten Zeitvignetten zu einer Diskriminierung von EU-AusländerInnen führt.
  • Wir haben für ein Mehr an Datenschutzes gesorgt und die Speicherfristen für persönliche Daten der Halterinnen und Halter von drei auf ein Jahr reduziert.
  • Es wird einen verbindlichen Bürokratie- und Einnahmencheck zwei Jahre nach der technischen Einführung der PKW-Maut gesetzlich festgeschrieben. Dabei sollen auch Auswirkungen der Pkw Maut auf die Grenzregionen untersucht werden.
  • Vorrang haben der Erhalt und die Instandhaltung bestehender Verkehrswege und der Ausbau der großen, überlasteten Verkehrsachsen – ohne dabei die Anbindung in der Fläche zu vernachlässigen.
  • Wir haben vereinbart, dass die Mittel für Straßen und Schienen dorthin fließen, wo sie am nötigsten sind: Dort wo Pendler täglich im Stau oder in vollen Zügen stehen und wo die Belieferung von Unternehmen und Verbrauchern durch Engpässe auf Schienen, Straßen und Wasserstraßen ins Stocken gerät.

Es sei daran erinnert, wie schwer es Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU gefallen sein mag, dem Mindestlohn oder der Frauenquote zuzustimmen – und ihnen dies nur in Würdigung des Koalitionsvertrags möglich war.

So schwer fällt es der SPD und mir heute gegen unsere Überzeugung einem CSU-Mautgesetz zuzustimmen.

Viele Bürgerinnen und Bürger schreiben uns PolitikerInnen in diesen Tagen, das Mautgesetz einfach abzulehnen und nur unserem Gewissen zu folgen. Die Erwartung, dass wir unseren Gewissen folgen, erfüllen wir gern, denn dies ist in der SPD-Fraktion einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Maßstab. Die PKW-Maut, eine Straßenbenutzungsgebühr, gehört in unserem Wertekanon allerdings nicht zu den Gewissensentscheidungen.

Nun hoffen wir, dass durch unseren Beschluss wenigstens ein echter zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur übrig bleibt, von dem sowohl deutsche als auch ausländische Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren werden.

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